Darunter sei in der ersten Nacht der subjektive Nutzen ausgeblieben. Objektiv habe allerdings beinahe eine Normalisierung der Schlafzyklik mit Steigerung der Schlafeffizienz um mehr als 30 % sowie Reduktion der Anzahl der konfusionellen Arousals (auf 5 von 13 bzw. 8 Mal in den vorhergegangenen Nächten, vgl. VB 171 S. 6) dokumentiert werden können. Weiter wurde festgehalten, eine "Arbeitsunfähigkeit" sei aus "somnologischer Sicht gegeben, ausschlaggebend schein[e] aber die psychiatrische Beurteilung" (VB 171 S. 4). -7-