Für eine körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere Tätigkeit bestehe (mit gewissen qualitativen Einschränkungen) eine 100%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Betreffend Verlauf sei es "[d]urch die rezidivierende Depression" möglich, dass vorübergehend für wenige Wochen bis einige Monate eine höhergradige Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Im ganzen Verlauf der letzten Jahre könne aber keine höhergradige, länger andauernde Arbeitsunfähigkeit für die angepasste Tätigkeit bestätigt werden (VB 163.2 S. 6 f.).