1.2. Im Juli 2019 meldete sich der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen in persönlicher, beruflicher und medizinischer Hinsicht. Unter anderem liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär durch die GA eins AG, Gutachtenstelle, Frick, begutachten. Gestützt auf das am 8. November 2021 erstellte Gutachten stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 9. Dezember 2021 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht.