Im Hinblick auf eine erstmalige berufliche Ausbildung gewährte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer zudem Berufsberatung und erteilte Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Eingliederung als Betriebspraktiker-Assistent bzw. Hauswart-Assistent im geschützten Rahmen "(BBT-Anlehre)" vom 8. August 2005 bis 30. November 2007. Mit Mitteilung vom 3. März 2008 schloss die Beschwerdegegnerin die beruflichen Massnahmen ab, da der Beschwerdeführer mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Lage sei, eine Arbeitsstelle zu finden und ein rentenausschliessendes Einkommen zu erzielen.