Zudem ist Folgendes nicht nachvollziehbar: Der internistische Gutachter führt zwar aus, die aktuell vorliegenden, im Verlauf des Tages zunehmenden abdominalen, rechtsseitigen Bauchschmerzen könnten anhand der klinischen und laborchemischen Befunde nicht eingeordnet werden (VB 94.3 S. 8), dennoch gelangt er zum Schluss, dass aufgrund der vorliegenden Beschwerden mit erhöhtem Pausenbedarf in der zuletzt ausgeübten, wie auch in einer anderen körperlich leichten bis mittelschweren Verweistätigkeit aus internistischer Sicht eine reduzierte Arbeitsfähigkeit bestehe (VB 94.3 S. 8). Dr. med. B. führte zudem aus, eine funktionelle Komponente sei nicht auszuschliessen (VB 94.3 S. 8).