Anders als zum Zeitpunkt der Erstattung des medexperts-Gutachtens vom 9. Oktober 2017 (VB 24.1) lagen den ZIMB-Gutachtern nun aber die Berichte bezüglich des laparoskopischen Eingriffs von Mai 2021 sowie die sich darauf stützenden Einschätzungen der Hausärztin des Beschwerdeführers Dr. med. D., Praktische Ärztin, Q., vor. Wenn im ZIMB-Gutachten -6-