4.2. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die Darstellungen im ZIMB-Gutachten seien oberflächlich und nicht nachvollziehbar (vgl. Beschwerde S. 3). Der internistische Gutachter sei kaum auf die Adhäsionen eingegangen. Es sei kein Kommentar dazu erfolgt, weshalb die Adhäsionen nicht zu den beschriebenen Schmerzen führen könnten (vgl. Be- -5-