2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. September 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin MLaw Rosa Renftle, Rechtsanwältin, Rheinfelden, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 1. Juli 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 112) zu Recht abgewiesen hat.