1.2. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer erneut polydisziplinär begutachten (Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 6. Dezember 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 1. Juli 2022 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Juli 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 1. Juli 2022 sei vollständig aufzuheben.