In medizinischer Hinsicht ist vorliegend festzustellen, dass dem Beschwerdeführer angepasste leichte Tätigkeiten in Wechselposition ohne Arbeiten über Schulterhöhe, regelmässig gebückte Positionen, das Heben und Tragen von Gewichten über acht bis zehn Kilogramm sowie Arbeiten an gefährdeten Arbeitsplätzen und im Aussendienst, mit Nähe zu einer Toilette und der Möglichkeit zu einem spontanen Unterbruch mit einer Rendement- Verminderung von 30 % zumutbar sind (VB 160.1 S. 13, 16). Das gutachterlich definierte Belastungsprofil enthält damit zwar gewisse Einschränkungen, trotzdem sind die dem Beschwerdeführer zumutbaren