Im ZMB-Gutach- ten wurde ausgeführt, naturgemäss bleibe eine Restunsicherheit bezüglich der angegebenen Frequenz der Diarrhoen. Diese könnte jedoch lediglich durch eine stationäre Überwachung während 48 Stunden geklärt werden. Für diese Massnahme bestünden jedoch kein ausreichender Anlass beziehungsweise keine ausreichenden Verdachtsmomente. Entsprechend den anamnestischen Angaben würden gleichmässige Beeinträchtigungen in vergleichbaren Lebenssituationen bestehen. Es bestünden keine wesentlichen Differenzen beim Vergleich ihrer Einschätzung mit der Aktenlage (VB 160.1 S. 14).