1. 1.1. Der 1967 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 24. November 2012 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche sowie medizinische Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für einen Arbeitsversuch. Nachdem der Beschwerdeführer eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte und damit rentenausschliessend eingegliedert war, wurden die Integrationsmassnahmen mit Mitteilung vom 14. Februar 2014 beendet.