Insofern bestehen widersprüchliche medizinische Einschätzungen, die einer Klärung bedürfen, weshalb nicht auf die Beurteilungen der beratenden Ärztin abgestützt werden kann. Dies gilt auch deshalb, weil sich für die Ausführungen der beratenden Ärztin Dr. med. C., wonach bei den (fünf Monate nach dem Unfall) im weiteren Verlauf beklagten Knieschmerzen davon auszugehen sei, dass sie ihre Ursache in den vorbestehenden und deutlich -9-