6. 6.1. Nach Kenntnisnahme dieser Einschätzung von Dr. med. F. hielt Dr. med. C. am 30. Juni 2022 an ihren früheren Beurteilungen fest. Obschon Dr. med. F. zum Schluss gelangt war, dass beim fraglichen Unfall Gelenksstrukturen, insbesondere knorpeltragende Strukturen, traumatisiert worden seien (vgl. VB 55 S. 2), führte Dr. med. C. nicht näher aus, weshalb der Knorpel ihrer Ansicht nach nicht beteiligt gewesen sein solle (vgl. VB 57 S. 2). Sie gab diesbezüglich lediglich an, es sei "davon auszugehen", dass eine vordere Kreuzbandzerrung und eine subchondrale Fraktur ohne Beteiligung des Corticalis und des Knorpels folgenlos abheilen würden (vgl. VB 57 S. 3).