D. seien für ihn absolut stimmig und nachvollziehbar (VB 55 S. 2). Er "vermiss[e]" jedoch – bei protrahiertem Verlauf und Persistenz der Beschwerden bei doch deutlichem Trauma – eine erneute MRI Untersuchung zur Beurteilung der Knorpelstruktur, vor allem im Bereich der lateralen subchondralen Impressionsfemurkondylenfraktur und der bekannten osteochondralen Läsion der medialen Femurkondyle bei richtungsgebender Verschlimmerung eines Vorzustandes durch das Unfallereignis (VB 55 S. 2).