April 2021. Die Schmerzen würden im Tagesverlauf deutlich an Intensität zunehmen, der Beschwerdeführer könne nach eigenen Angaben nicht mehr halbtags arbeiten. Bei der Untersuchung sei das Knie weitgehend reizlos und die Bewegung nicht eingeschränkt gewesen. Wegen der anhaltenden Schmerzen habe er die Arbeitsunfähigkeit von 50 % zuerst bis Ende Oktober, nach weiteren Konsultationen im November bis Ende November 2021 "verlängert". Am 2. November 2021 sei der Beschwerdeführer weiterhin nicht beschwerdefrei gewesen. Er denke aber, der Fall könne nun abgeschlossen werden (VB 41).