Der status quo sine vel ante sei dementsprechend sechs Wochen nach dem Unfallereignis erreicht gewesen (VB 13 S. 3). Hinsichtlich der Frage, ob die geplante Operation vom 18. Juni 2021 auch ohne das Unfallereignis vom 22. März 2021 bereits zu diesem Zeitpunkt medizinisch notwendig geworden wäre, hielt die beratende Ärztin fest, dies sei nicht beurteilbar (VB 13 S. 2).