Zudem wurden die von der Kreisärztin Dr. med. B. als weiteres Argument, das gegen die Unfallkausalität der Rotatorenmanschettenruptur spricht, angeführten, am 31. März 2021 intraoperativ bestätigten degenerativen Befunde im Bereich der rechten Schulter bzw. des linken Arms von med. pract. K. und Dr. med. H. nicht diskutiert. Weiter ist festzuhalten, dass sich med. pract. K. gar nicht zur Kausalitätsfrage äusserte und Dr. med. H. einen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis vom 5. Januar 2021 und den anlässlich der Untersuchung vom 11. Mai 2022 gestellten Diagnosen und den «aktuellen Beschwerden» postulierte, ohne dies zu begründen. Sofern Dr. med. H.