3.4. Am 12. Januar 2022 nahm Kreisärztin Dr. med. B. zu den Vorbringen des Beschwerdeführers vom 28. Dezember 2021 gegen die ihm von der Beschwerdegegnerin am 1. April 2021 mitgeteilte Leistungsstellung per 4. April 2021 wie folgt Stellung: In der Erstuntersuchung sei ein Ausrutschen auf vereister Treppe mit Rücken- sowie Schulteranprall rechts dokumentiert. Ein adäquater Unfallmechanismus, der eine traumatische Rotatorenmanschettenruptur herbeiführen könne, wie forcierte Aussen-/Innenrotation bei anliegendem oder abgespreiztem Arm; geplantes Auffangen eines schweren Gegenstandes;