Wochen nach dem Unfallereignis als abgeheilt zu betrachten, dann spiele "das Ereignis im weiteren Verlauf keine Rolle mehr", im vorliegenden Fall spätestens ab 1. März 2021. In der geplanten Arthroskopie werde "der Vorzustand behandelt", weshalb hierfür keine Kostengutsprache erteilt werden könne (vgl. VB 32). -6-