Bei einer degenerativ bedingten Abnutzung des Labrums komme es zur Ausdünnung, dies könne zu Einrissen und zu Knorpeldefekten führen. Zudem bestehe eine mässiggradige AC-Gelenksarthrose mit kleinem Osteophyten am Akromionunterrand, die zu einer Einengung des Subakromialraums und zu der abgebildeten Bursitis subacromialis führten. Es seien daher überwiegend wahrscheinlich keine Läsionen abgebildet, die auf das Unfallereignis vom 5. Januar 2021 zurückzuführen seien. Insgesamt habe das Ereignis vom 5. Januar 2021 den degenerativen Vorzustand des Beschwerdeführers vorübergehend verschlimmert. Kontusionen der Schulter seien nach allgemeiner Lehrauffassung bei bestehendem Vorzustand acht