3.2. Kreisärztin Dr. med. B. hielt in ihrer Stellungnahme vom 1. April 2021 im Wesentlichen fest, an der rechten Schulter des Beschwerdeführers liege ein degenerativer Vorzustand vor. Im MRI vom 11. März 2021 zeigten sich eine Insertionstendinopathie der Subskapularissehne und ein tendinomatös veränderter Bizepssehnenanker mit kleinem Einriss am superioren Labrum. Bei einer degenerativ bedingten Abnutzung des Labrums komme es zur Ausdünnung, dies könne zu Einrissen und zu Knorpeldefekten führen.