3. 3.1. Den Akten ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 5. Januar 2021 bei der Arbeit beim Treppensteigen ausrutschte und sich dabei Prellungen am Steissbein (Gesäss) und am Oberarm rechts zuzog (vgl. "Schadenmeldung UVG" vom 15. Januar 2021 in VB 1). Anlässlich der notfallmässigen Selbstvorstellung des Beschwerdeführers in der Notfallpraxis des Kantonsspitals C. am 11. Januar 2021 wurde bei ihm eine "sprachlich erschwert[e]" Anamneseerhebung durchgeführt, die ergab, -5-