2. 2.1. Mit Eingabe vom 6. September 2022 erhob der Beschwerdeführer gegen den Einspracheentscheid vom 10. August 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. In Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen für die Folgen des Unfalls vom 5. Januar 2021 über den 4. April 2021 hinaus zuzusprechen und auszurichten; 2. es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und RA Dr. André Largier als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen,