Nach medizinischen Abklärungen stellte sie gestützt auf die Stellungnahme ihrer Kreisärztin Dr. med. B., Fachärztin für Chirurgie, vom 1. April 2021 zuerst formlos mit Mitteilung vom 1. April 2021 und schliesslich (nach erneuter Rücksprache mit der Kreisärztin) mit Verfügung vom 11. Februar 2022 ihre Leistungen mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geltend gemachten Schulterbeschwerden rechts per 4. April 2021 ein. Die am 16. März 2022 dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 10. August 2022 ab.