Der Fruchtstein ist aus den dargelegten Gründen nicht üblicher Bestandteil der eigenhändig entsteinten Oliven. Damit ist die plötzliche, nicht beabsichtigte Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors in Form eines Olivensteins mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen. Ausweislich der Akten (und unbestrittenermassen) ist davon auszugehen, dass auch die anderen Merkmale des Unfallbegriffs erfüllt sind. -6-