Die Beschwerdeführerin durfte daher davon ausgehen, dass sie beim Verzehr der Pizza nicht auf einen Fruchtstein beissen würde. Dass sie trotz der Entfernung der Fruchtsteine auf einen solchen biss und somit offensichtlich einen Stein zu entfernen unterliess (vgl. Duplik S. 2), vermag daran nichts zu ändern, zumal weder bei industriell, maschinell, noch bei manuell entsteinten Oliven eine absolute Sicherheit dafür besteht bzw. bestehen kann, dass sämtliche Fruchtsteine entfernt wurden und eine solche zur Bejahung der Ungewöhnlichkeit denn auch nicht verlangt wird. Der Fruchtstein ist aus den dargelegten Gründen nicht üblicher Bestandteil der eigenhändig entsteinten Oliven.