3.2. Der Unfallmeldung vom 14. Februar 2022 ist zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe am 13. Februar 2022 eine Pizza (unter anderem) mit selbst entsteinten Oliven zubereitet. Beim Essen der Pizza habe sie dann auf einen Fruchtstein gebissen, der bei Bedarf vorgelegt werden könne (VB A2). Dabei sei ein Teil des hintersten Zahnes oben links abgebrochen (VB A1.1). Der behandelnde Zahnarzt diagnostizierte in der Folge gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Februar 2022 eine Kronenfraktur ohne Pulpabeteiligung (VB M1 und M1.1).