So hatten die Ärzte der B. Klinik kurz davor im Bericht vom 14. Mai 2021 noch explizit festgehalten, dass eine weitere Behandlung notwendig sei, und darauf hingewiesen, dass "die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit 40 % bis Ende Mai […] vom Hausarzt ausgefüllt" worden sei, ohne diese in Frage zu stellen (VB 85/2; vgl. VB 83/1). Im November 2021 berichteten sie dann gar wieder über eine Verstärkung der Beschwerden (VB 97) und empfahlen weitere Behandlungen und eine neurologische Abklärung. Die Beschwerdeführerin unterzog sich in der Folge auch effektiv noch weiteren therapeutischen Massnahmen (vgl. VB 96).