Bericht der B. Klinik vom 14. Mai 2021 lässt sich ferner entnehmen, dass die klinische Untersuchung eine Besserung der Beschwerden zeige. Die Behandlung sei aufgrund des vorhandenen neuropathischen Schmerzes noch nicht abgeschlossen, es sei eine Wiedervorstellung in drei Monaten geplant (VB 85). 3.3. Im – auf entsprechendes Ersuchen der Beschwerdegegnerin vom 12. Juli 2021 (VB 89) hin – vom Hausarzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Z., verfassten (vgl. Einspracheentscheid S. 6), weder unterschriebenen noch datierten "Ärztliche[n] Zwischenbericht UVG", hielt dieser Folgendes fest: " Behandlung abgeschlossen! 0 % AUF ab 1.6.2021" (VB 90).