Die von den behandelnden Ärzten "derzeit" attestierte Minderung der Arbeitsfähigkeit um 20 % sei unter Berücksichtigung der berichteten Beschwerden und der erhobenen Befunde nachvollziehbar; eine weitere Steigerung des Pensums auf 100 % sei bei gutem Effekt der Infiltrationsbehandlung oder auch nach Etablierung einer antineuropathisch wirksamen Medikation innert sechs Monaten denkbar. In einer angepassten, körperlich leichten, wechselbelastend oder überwiegend sitzend auszuübenden Tätigkeit bestehe aus neurologischer Sicht keine Minderung der Arbeitsfähigkeit (VB 73.2/18, 22 f.). Die Läsion des Nervus peroneus superficialis sei wahrscheinlich irreversibel.