Der Verbleib einer geringen Funktionseinschränkung bleibe jedoch denkbar (VB 73.3/20, 22). Der neurologische Gutachter führte aus, die von der Beschwerdeführerin berichteten anhaltenden Schmerzen am linken Fuss sowie die dort auftretenden Sensibilitätsstörungen seien durch die unfallbedingte Schädigung des linken Nervus peroneus superficialis erklärbar (VB 73.2/19). Die von den behandelnden Ärzten "derzeit" attestierte Minderung der Arbeitsfähigkeit um 20 % sei unter Berücksichtigung der berichteten Beschwerden und der erhobenen Befunde nachvollziehbar;