osteosynthetisch versorgter distaler Fibulafraktur im März 2019 mit nachfolgender Wundheilungsstörung und Osteosynthesematerialentfernung im Juli 2019 (VB 73.3/16). Aus orthopädischer Sicht wurde die Beschwerdeführerin als vollständig arbeitsfähig (sowohl in der angestammten als auch in einer angepassten Tätigkeit) beurteilt. Bei noch nachweisbarer Funktionseinschränkung im Bereich der Sprunggelenke des linken Fusses sei eine Fortführung der Physiotherapie zur Funktionsverbesserung für weitere sechs Monate zu empfehlen. Der Verbleib einer geringen Funktionseinschränkung bleibe jedoch denkbar (VB 73.3/20, 22).