6.3.2. Des Weiteren äusserte sich der SMAB-Gutachter Dr. med. H., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, auch hinsichtlich einer allfälligen depressiven Symptomatik. Eine solche sei in den letzten Jahren nicht mehr aufgetreten, so dass von einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig remittiert, ausgegangen werden könne. Allerdings hielt er die Voraussetzungen zur Diagnosestellung einer Dysthymia als erfüllt (VB 113.4 S. 8).