Brust- und der Lendenwirbelsäule seien jedoch nicht wesentlich "funktionseingeschränkt". Die kursorisch durchgeführte orthopädisch-neurologische Untersuchung habe keine Auffälligkeiten ergeben. Der Reflexstatus sei seitengleich auslösbar, die Sensibilität und Motorik ungestört. Die geklagten Symptome, insbesondere die Intensität der Schmerzen, liessen sich orthopädisch nicht gänzlich erklären, es bestünden jedoch keine wesentlichen Funktionseinbussen (VB 113.3 S. 8 f.).