4. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert (ICD-10: F33.4)" Die Beschwerdeführerin sei sowohl in ihrer angestammten als auch in einer angepassten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig (VB 113.1 S. 8). Aus orthopä- disch-traumatologischer Sicht sei die Beschwerdeführerin in der Lage, körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten unter Vermeidung von Zwangshaltungen (Vorbeugung) und extremen Temperaturschwankungen sowie Hitze, Kälte, Nässe und "Zug" durchzuführen (VB 113.3 S. 9).