3.3.3. Der als Referenzzeitpunkt heranzuziehenden Verfügung vom 28. September 2012 (VB 32) lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das psy- chiatrisch-internistische MGSG-Gutachten vom 26. Mai 2012 zugrunde. Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 21 S. 32): "Rezidivierende depressive Störung mit leichten und mittelgradigen depressiven Episoden, ICD-Nr. F33.1, F33.0, bestehend seit etwa 1998, gegenwärtig leichte depressive Episode, bestehend seit etwa 04/2011."