2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. September 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, Fribourg, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 3. August 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 121) zu Recht abgewiesen hat.