2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 5. September 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Vorfragen 1. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. -3- Hauptanträge 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 03.08.2022 der SVA Aargau (aaa) aufzuheben und die Sache sei zur weitereren [sic] Abklärung und anschliessender Neuverfügung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Es seien die Verfahrenskosten der Vorinstanz aufzuerlegen.