1.3. Am 27. Juni 2019 meldete sich die nunmehr als Reinigungsangestellte für die Gemeinde Q. tätige Beschwerdeführerin wegen Schmerzen im Rücken und im Hüftbereich sowie einer Depression erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 29. September 2020 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.547