80 S. 1]). Die Untersuchung betreffend den rechten Ellbogen vom 23. April 2021 (vgl. VB 53) habe sodann ein normales MRI ohne strukturelle Läsionen ergeben (VB 115 S. 3). Dies findet zudem eine Stütze in den Untersuchungsbefunden im Bericht der Rehaklinik F. vom 1. Juli 2021, wonach keine Druckdolenzen, Schwellungen, Rötungen oder Überwärmungen (mehr) festgestellt worden seien (vgl. VB 57 S. 8). Daran ändert die abweichende, unbegründete Einschätzung von Dr. med. E. nichts, welche (ausschliesslich) über einen Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin verfügt und damit zur Beurteilung von Traumafolgeschäden – anders als die Kreisärztin Dr. med. B. (vgl. statt vieler Urteil des Bundesge-