Schliesslich wurde bereits im MRI vom 3. September 2020 eine Kompression des "Nerven C6 rechts" festgestellt (vgl. VB 80 S. 2). Im Übrigen lässt sich den gesamten medizinischen Akten keine Beurteilung entnehmen, in welcher die persistierenden Rückenbeschwerden als unfallkausal bezeichnet worden wären, womit auch keine anderslautende fachärztliche Einschätzung vorliegt. 5.2. Hinsichtlich der Beschwerden am rechten Ellbogen macht die Beschwerdeführerin mit Replik vom 24. Oktober 2022 sodann im Wesentlichen geltend, ihre Hausärztin Dr. med. E., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, sei der Ansicht, dass diese Beschwerden unfallkausal seien.