Folglich führte auch Dr. med. D. die Operationsindikation auf krankheitsbedingte Faktoren zurück, adressierte er doch sein Schreiben vom 27. Dezember 2021 zuhanden des vertrauensärztlichen Dienstes der Krankenkasse der Beschwerdeführerin und führte aus, es liege eine Degeneration der HWS zugrunde (vgl. VB 124 S. 1). Dass die Rückenbeschwerden aufgrund der Kontusion im März 2021 zugenommen hatten, wird im Übrigen auch von Kreisärztin Dr. med. B. nicht in Abrede gestellt.