5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt unter Hinweis auf das Schreiben des behandelnden Arztes des Kantonsspitals C., Dr. med. D., Facharzt für Neurochirurgie, vom 27. Dezember 2021 (VB 124 S. 1 f.) im Wesentlichen vor, das Kontusionstrauma vom März 2021 habe eindeutig zu einer Beschwerdezunahme geführt. Es sei nachgewiesen, dass zwar degenerative Veränderungen vorliegen würden, aber gleichzeitig das Unfallereignis überwiegend für die über den 5. September 2021 hinaus persistierenden Beschwerden "verantwortlich" sei (vgl. Beschwerde S. 3 f.).