Diese hielt fest, gemäss vorliegender Bildgebung und Befundung eines MRI vom 3. September 2020 seien die Beschwerden von Seiten der Halswirbelsäule (HWS) mit ausstrahlenden Schmerzen im Bereiche des rechten Armes und auch schon Gefühlsstörungen von "Dig I bis III" schon vor dem Ereignis vom 17. März 2021 bekannt gewesen. Wie in der Indikation zu entnehmen sei, habe die Beschwerdeführerin schon vor dem Ereignis Schmerzen gehabt und nicht wie angegeben erst nach dem Ereignis.