So hielt Dr. med. D. mit Bericht vom 1. Juli 2021 fest, es bestehe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit sowohl in angestammter als auch in angepasster Tätigkeit. Ab September 2021 sei ein schrittweiser Bewerbungseinstieg zu 50 % bei aktuellem Verlauf zumutbar und realistisch. Nach schrittweisem Wiedereinstieg im September 2021 sollte bei gutem Verlauf innert ein bis drei Monaten die vollständige Arbeitsfähigkeit wieder erreicht werden (VB 28.1 S. 7 f.). Dr. med. E. führte am 24. September 2021 dann aber aus, die Beschwerdeführerin sei derzeit nicht arbeits- oder bewerbungsfähig, in angestammter Tätigkeit bestehe eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit.