Bei weiterhin gutem Behandlungsverlauf werde ein Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu 100 % ab August 2022 für realistisch gehalten. Ein kritischer Punkt könnten der intensivierte Bewerbungsprozess, damit einhergehende Frustrationserlebnisse und der Wiederbeginn einer neuen Arbeit sein, was bezüglich der mittelfristigen Prognose noch abgewartet werden müsse. Aktuell sei noch nicht klar, in welchem Bereich die Beschwerdeführerin arbeiten werde, die ursprüngliche Tätigkeit werde für nicht zumutbar gehalten (VB 33 S. 5 f.).