4.2.2. In seinem im Auftrag der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin erstellten Bericht vom 24. September 2021 stellte Dr. med. E., Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung (ICD-10 F33.10), derzeit ca. mittelgradig ausgeprägt, ohne somatisches Syndrom. Die Beschwerdeführerin sei derzeit nicht arbeits- oder bewerbungsfähig, da sie die psychische Traumatisierung, insbesondere -5-