Aufgrund der ausgeprägten depressiven Reaktion nach dem Jobverlust und den weiterhin grösseren affektiven Schwankungen werde eine zu rasche Wiedereingliederung für kontraproduktiv gehalten, da die Überforderung, welche damit einhergehe, das Krankheitsgeschehen prolongieren könnte. Bei weiterhin gutem Behandlungsverlauf werde ein Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag (RAV) zu 50 % ab September 2021 mit konsekutiver Steigerung für realistisch gehalten. Aufgrund des aktuell schwankenden Zustandsbildes beziehe sich die Arbeitsfähigkeit sowohl auf eine angepasste wie auch auf die ursprüngliche Tätigkeit (VB 28.1 S. 7 f.).