sie sei beruflich hochfunktionell, ohne psychische Vorerkrankungen. Eine andauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht begründbar; ein dauerinvalidisierender Charakter überwiegend unwahrscheinlich. Die RAD-Ärztin C. ging von einer aktuellen, d.h. im Juni 2022 bestehenden Arbeitsfähigkeit von 70 % aus. Prognostisch sei von einer Arbeitsfähigkeit von 100 % auszugehen. Dabei entsprächen sich die Arbeitsfähigkeit in der angestammten und in einer angepassten Tätigkeit (VB 31 S. 1 f.).